Das in § 4 Abs 10 Z 1 erster Satz EStG normierte Verbot der Nicht- bzw Doppelerfassung wirft nach Ansicht der Autoren gerade an der Schnittstelle zwischen Ertrag- und Umsatzsteuerrecht zahlreiche Detailfragen auf, denen ihre Abhandlung gewidmet ist. Sie erörtern darin den Wechsel von der Brutto- zur Nettomethode, den Wechsel zwischen Soll- und Istbesteuerung iSd § 17 Abs 4 UStG sowie den Wechsel der Besteuerungsart nach § 17 Abs 4 UStG und der Gewinnermittlungsart nach § 4 Abs 10 EStG.