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Tracking Stocks“ als Gestaltungsmöglichkeit bei AG und GmbH (Klement, SWK 19/2002, W 54)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2002/817ÖStZ 2002, 455 Heft 18 v. 15.9.2002

Unter „Tracking Stocks“ werden Beteiligungen an Gesellschaften verstanden, deren Gewinnbezugsrecht auf bestimmte Teile des Unternehmens (Unternehmenssparten) beschränkt ist. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage der Zulässigkeit solcher Vereinbarungen bei GmbH und AG und in welchen Fällen Tracking-Stock-Gestaltungen vorteilhaft sein können.

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