Unter „Tracking Stocks“ werden Beteiligungen an Gesellschaften verstanden, deren Gewinnbezugsrecht auf bestimmte Teile des Unternehmens (Unternehmenssparten) beschränkt ist. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage der Zulässigkeit solcher Vereinbarungen bei GmbH und AG und in welchen Fällen Tracking-Stock-Gestaltungen vorteilhaft sein können.