Mit Urteil vom 30. 5. 2002 hat der EuGH entschieden, dass dem Berufungssenat keine Gerichtsqualität iSd Art 234 EG zukomme. Lenneis gibt die Entscheidungsgründe wieder und bezieht dazu Stellung.
Mit Urteil vom 30. 5. 2002 hat der EuGH entschieden, dass dem Berufungssenat keine Gerichtsqualität iSd Art 234 EG zukomme. Lenneis gibt die Entscheidungsgründe wieder und bezieht dazu Stellung.