Der Artikel erörtert, wonach es sich in der BAO (idF AbgRmRefG) richtet, ob der (gesamte) Berufungssenat oder nur der Referent zur Entscheidung über die Berufung zuständig ist.
Der Artikel erörtert, wonach es sich in der BAO (idF AbgRmRefG) richtet, ob der (gesamte) Berufungssenat oder nur der Referent zur Entscheidung über die Berufung zuständig ist.