(insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) aus Anlass der aktuellen Hochwasserkatastrophe (veröffentlicht am 26. 8. 2002 auf der Homepage des BMF, www.bmf.gv.at)
1. Ab der Veranlagung 2002 wird aufgrund einer vom Ministerrat am 19. 8. 2002 beschlossenen Regierungsvorlage die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden in Katastrophenfällen wie folgt modifiziert: