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In der Schweiz progressionsmindernd berücksichtigter Betriebstättenverlust (EAS 2034 v 24. 4. 2002)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-SchweizÖStZ 2002/785ÖStZ 2002, 444 Heft 17 v. 1.9.2002

Hat ein schweizerisches Unternehmen in seiner österr Betriebstätte einen Verlust erlitten, dann ist das schweizerische Unternehmen auf Grund des Diskriminierungsverbotes des Art 24 Abs 2 DBA-Schweiz berechtigt, diesen Verlust in gleicher Weise wie ein in Österreich ansässiges Unternehmen auf Betriebstättengewinne von Folgejahren vorzutragen.

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