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Auslandssteueranrechnung bei Anwendung der Verlustvortragsgrenze (EAS 2036 v 24. 4. 2002)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-ItalienÖStZ 2002/781ÖStZ 2002, 443 Heft 17 v. 1.9.2002

Unter EAS 2011, ÖStZ 13/2002, S 335, Art-Nr 610, wurde ausgeführt: Gewährt eine österr Kapitalgesellschaft ihrer italienischen Konzerngesellschaft zu marktgerechten Zinsen ein Darlehen, dann unterliegen die hierfür gezahlten Zinsen gem dem DBA-Italien einer 10%igen italienischen Quellenbesteuerung, die abkommensgemäß in Österreich auf jene österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen ist, die auf die italienischen Einkünfte entfällt. Zur Frage, wie angesichts der seit 2001 geltenden Vortragsgrenze für Vorjahresverluste hinsichtlich der DBA-konformen Anrechnung von Auslandssteuern vorzugehen ist, wurde bereits in EAS 1922 (ÖStZ 2001/24, 622, ArtNr 2001/1213) Stellung genommen. Hierbei wurde im Hinblick darauf, dass aus der Sicht des VwGH (E 15. 4. 1997, 93/14/0135) die steuerrechtlichen Vorschriften im Zweifelsfall so auszulegen sind, dass sie die Anrechnung von Auslandssteuern nicht behindern, davon ausgegangen, dass der Verlustvortrag vorrangig die nicht durch Steueranrechnung begünstigten gewerblichen Einkünfte kürzt.

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