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Britischer Geschäftsführer einer inländischen GmbH (EAS 2046 v 29. 4. 2002)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-GroßbritannienÖStZ 2002/779ÖStZ 2002, 442 Heft 17 v. 1.9.2002

Gem Art 15 DBA-Großbritannien dürfen bei einer in Großbritannien ansässigen Person nur jene Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in Österreich besteuert werden, die auf eine in Österreich ausgeübte Tätigkeit entfallen. Übernimmt daher ein in Großbritannien Ansässiger auf der Grundlage eines Dienstvertrages die Geschäftsführung für eine (ihm fremde) österr GmbH und hält er sich in Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben ca 4 Monate jährlich ganztägig in Österreich auf und wird er während der verbleibenden Zeit für die österr Gesellschaft im Ausland tätig, dann sind seine Bezüge in einen auf die Inlands- und auf die Auslandstätigkeit entfallenden Teil zu trennen. Der Auslandsteil der Bezüge könnte in Österreich nur dann steuerpflichtig bleiben, wenn der Geschäftsführer in England nur auf „Remittance-Basis“ besteuert würde, dh nur mit den nach Großbritannien überwiesenen Beträgen dort steuerlich erfasst würde (Art 3 Abs 2 DBA-Großbritannien).

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