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Dialysestation, ärztliche Tätigkeit, Vorsteuerabzug

JudikaturÖStZ 2002/758ÖStZ 2002, 410 Heft 16 v. 15.8.2002

UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 19 (§ 12 Abs 3)

In richtlinienkonformer Interpretation ist zur Bestimmung des § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994 mit Rücksicht auf Teil A Abs 1 der 6. RL (77/388/EWG) davon auszugehen, dass solche Tätigkeiten von der in Rede stehenden Befreiungsbestimmung erfasst sind, die durch das Ärztegesetz 1984 bzw durch das Ärztegesetz 1998 abgedeckt sind.

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