Der Autor setzt sich mit dem Arbeitgeberbegriff des OECD-MA auseinander, der seiner Ansicht nach nicht eindeutig determiniert ist, weshalb zu ihm zwei Auffassungen vertreten werden können („rechtlicher“ und „wirtschaftlicher“ Arbeitgeberbegriff).
Der Autor setzt sich mit dem Arbeitgeberbegriff des OECD-MA auseinander, der seiner Ansicht nach nicht eindeutig determiniert ist, weshalb zu ihm zwei Auffassungen vertreten werden können („rechtlicher“ und „wirtschaftlicher“ Arbeitgeberbegriff).