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Mieterinvestitionen -- zu welchem Zeitpunkt sind sie dem Vermieter zuzurechnen? (Schartel-Hlavenka, SWK 16/2002, S 459)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2002/726ÖStZ 2002, 407 Heft 16 v. 15.8.2002

Die Verfasserin stellt den Stand der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis vor, betrachtet die Mieterinvestitionen systematisch und hält in einer Zusammenfassung unter anderem fest, dass eine gesetzeskonforme Anwendung der maßgeblichen ertragsteuerlichen Bestimmungen gebiete, dem Vermieter die Investitionen im Zeitpunkt des Überganges der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über diese zuzuordnen. Bis dahin sei und bleibe der Mieter wirtschaftlicher Eigentümer.

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