OECD-MA: Art 14, 21
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im Verhältnis zu Ungarn das DBA auf reziproker Basis so ausgelegt wird, dass ein Marie-Curie-Stipendium unter Art 21 DBA-Ungarn (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) fällt und diesfalls in Österreich in jedem Fall (auch bei Verfügung über ein Arbeitszimmer und selbst bei Abschluss eines Dienstvertrages mit dem Stipendiaten) steuerfrei ist (AÖFV 2002/74). Eine solche - von der innerstaatlichen Qualifikation kraft „Abkommenszusammenhang“ abweichende - Zuordnung setzt aber wie im Fall Ungarns ein vorhergehendes internationales Verständigungsverfahren voraus. (SWI 2002, 257)