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EU-Stipendien für ausländische Stipendiaten an österreichischen Universitäten (EAS 2022 v 8. 4. 2002)

Anfragebeantwortungen des BMFDBA-AllgemeinÖStZ 2002/685ÖStZ 2002, 393 Heft 15 v. 1.8.2002

OECD-MA: Art 14, 21

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im Verhältnis zu Ungarn das DBA auf reziproker Basis so ausgelegt wird, dass ein Marie-Curie-Stipendium unter Art 21 DBA-Ungarn (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) fällt und diesfalls in Österreich in jedem Fall (auch bei Verfügung über ein Arbeitszimmer und selbst bei Abschluss eines Dienstvertrages mit dem Stipendiaten) steuerfrei ist (AÖFV 2002/74). Eine solche - von der innerstaatlichen Qualifikation kraft „Abkommenszusammenhang“ abweichende - Zuordnung setzt aber wie im Fall Ungarns ein vorhergehendes internationales Verständigungsverfahren voraus. (SWI 2002, 257)

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