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Währungseinheit bei Teilrechnungen für Zeiträume bis Ende 2001

ErlassrundschauÖStZ 2002/681ÖStZ 2002, 390 Heft 15 v. 1.8.2002

UStG 1994: § 11
BAO: § 131 Abs 1

Fraglich ist, ob Abschlagsrechnungen (Teilrechnungen) für (Teil-)Leistungen, die bis Ende 2001 erbracht wurden, wie folgt erstellt werden dürfen:

Die Aufschlüsselungen der jeweiligen Teilrechnung lauten auf Schilling, da eben dies vertraglich vereinbart wurde und überdies die zugrunde liegenden Angaben in der Buchhaltung bis Ende 2001 noch in Schilling erfasst wurden.

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