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Strafbestimmung im KommStG verfassungswidrig? (Niedermaier, ecolex 5/2002, 374)

ArtikelrundschauAbzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) und KommunalsteuerÖStZ 2002/659ÖStZ 2002, 362 Heft 14 v. 15.7.2002

Der VfGH prüft aufgrund des Beschlusses vom 5. 3. 2002, B 1358/00-6, von Amts wegen die Verfassungsmäßigkeit des § 15 KommStG, der die Strafbestimmungen im Bereich der Kommunalsteuer regelt. Dieser enthält eine Bestimmung, welche die bloße Säumigkeit - also bspw. die bloß nicht termingerechte Entrichtung der Kommunalsteuer - unter verwaltungsstrafrechtliche Sanktion stellt.

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