Der Autor bespricht die Entscheidung des VwGH vom 19. 3. 2002, 99/14/0134, zieht daraus Folgerungen und gibt Hinweise für die Praxis.
Der Autor bespricht die Entscheidung des VwGH vom 19. 3. 2002, 99/14/0134, zieht daraus Folgerungen und gibt Hinweise für die Praxis.