Die Zurechnung des Leasinggutes an den Leasinggeber setzt eine im Verhältnis zur Nutzungsdauer kürzere Grundmietzeit voraus. Dies führt bei Verträgen mit Vollamortisation dazu, dass den gesamten Einnahmen nicht die volle AfA gegenübersteht. Die Folge davon sind Scheingewinne in der Grundmietzeit, denen später ein Buchverlust nachfolgt. Kotschnigg geht der Frage nach, ob dieser Verlust mit steuerlicher Wirkung antizipiert werden darf, selbst wenn der Vertrag insgesamt zu einem Gewinn führt. Die dafür gebildete Rückstellung stößt in jüngerer Zeit zunehmend auf Ablehnung durch die Finanzbehörden.