Das Vereinsgesetz 2002 trat mit 1. 7. 2002 in Kraft. Die Bestimmungen über die Rechnungslegung gelten erstmalig für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. 12. 2002 beginnen. Daher sind die Buchführungsgrenzen der Geschäftsjahre 2003 und 2004 entscheidend. In der Reihenfolge der einzelnen Paragraphen gibt der Autor einen Überblick über das neue Vereinsgesetz.