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DBA mit Kuwait unterzeichnet

Die erste Seite aktuellÖStZ 2002/614aÖStZ 2002, 337 Heft 14 v. 15.7.2002

Am 13. 6. 2002 wurde in Wien ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Kuwait unterzeichnet. Das Abkommen lehnt sich in seinem Aufbau eng an das OECD-MA an. Die Frist für die Begründung einer DBA-Betriebstätte beträgt bei Baustellen jedoch 9 Monate. Dividenden und Zinsen sind im Quellenstaat steuerfrei, Lizenzgebühren unterliegen dort einer Quellensteuer von höchstens 10 %. Eine nähere Besprechung des Abkommens erfolgt in einer der nächsten Ausgaben.

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