Nach einer Kurzdarstellung der Entscheidung des EuGH vom 08.11.2001, Rs C-143/99 , sowie des Erkenntnisses des VfGH vom 13.12.2001, B 2251/97, untersuchen die Autoren, welche Möglichkeiten die durch die zwei genannten Entscheidungen geschaffene Rechtslage den betroffenen Unternehmen bieten.