Die Autorin analysiert den Tarif der Erbschaftssteuer und zeigt dabei - auch anhand eines Berechnungsbeispiels - ihres Erachtens bestehende Unzulänglichkeiten des erbschaftssteuerlichen Tariftypus auf. Eine Systemänderung vom Effektivtarif auf einen progressiven, durchgängig gestaffelten Teilmengentarif ähnlich dem des § 33 EStG sei gerechtfertigt bzw. sogar geboten. Sie schließt ihre Ausführungen mit einem Vorschlag zur Neugestaltung des § 8 ErbStG.