Mit dem 3. Bericht zu den „Tabak-Richtlinien“ schlug die Kommission in Teilbereichen weit reichende Änderungen der geltenden Rechtslage vor. Der ECOFIN verabschiedete am 12. 2. 2002 in Brüssel - unter Außerachtlassung beinahe sämtlicher Änderungsersuchen des Europäischen Parlaments - die Novellierungs-Richtlinie der Tabak-Struktur- und Satz-Richtlinien, welche am 18. 2. 2002 im Amtsblatt der EG kundgemacht wurde. Diese Richtlinie ist grundsätzlich bis 1. 7. 2002 von den Mitgliedstaaten in deren nationales Recht umzusetzen.