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Zur Novellierung der Tabak-Struktur- und Steuersatz-Richtlinien (Huber, SWK 10/2002, S 327)

ArtikelrundschauAllgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenÖStZ 2002/563ÖStZ 2002, 321 Heft 13 v. 1.7.2002

Mit dem 3. Bericht zu den „Tabak-Richtlinien“ schlug die Kommission in Teilbereichen weit reichende Änderungen der geltenden Rechtslage vor. Der ECOFIN verabschiedete am 12. 2. 2002 in Brüssel - unter Außerachtlassung beinahe sämtlicher Änderungsersuchen des Europäischen Parlaments - die Novellierungs-Richtlinie der Tabak-Struktur- und Satz-Richtlinien, welche am 18. 2. 2002 im Amtsblatt der EG kundgemacht wurde. Diese Richtlinie ist grundsätzlich bis 1. 7. 2002 von den Mitgliedstaaten in deren nationales Recht umzusetzen.

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