Der Autor bespricht die Entscheidung des VwGH vom 27. 2. 2002, 98/13/0102, zieht daraus Folgerungen und gibt Hinweise für die Praxis.
Der Autor bespricht die Entscheidung des VwGH vom 27. 2. 2002, 98/13/0102, zieht daraus Folgerungen und gibt Hinweise für die Praxis.