Im Beitrag werden -- nach einleitenden Ausführungen ua zum Anlassfall -- die wesentlichen Passagen aus dem Einleitungsbeschluss des VfGH vom 7. 3. 2002, B 1200/01, wiedergegeben.
Im Beitrag werden -- nach einleitenden Ausführungen ua zum Anlassfall -- die wesentlichen Passagen aus dem Einleitungsbeschluss des VfGH vom 7. 3. 2002, B 1200/01, wiedergegeben.