Unter dem Titel „Steuermissbrauch bei Umgründungen“ hat Doralt in RdW 2001, 763, festgehalten, dass die unbare Entnahme im UmgrStG fiktive Verbindlichkeiten begründe, zu erheblichen Steuerausfällen führe und die Fremd- statt der Eigenfinanzierung fördere. Wiesner hat in ÖStZ 2002, 35, das in § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStG beschriebene System der rückwirkenden unbaren Entnahme dargestellt und aus der Entwicklungsgeschichte die Gründe für Sinn und Zweck dieses Instrumentes und seine Bedeutung erläutert. Als Reaktion auf diesen Beitrag erneuert Doralt seine bereits in der RdW vorgebrachte Kritik.