Hausdurchsuchungen der Finanzstrafbehörden können sowohl nach dem Finanzstrafgesetz wie auch nach der Strafprozessordnung durchgeführt werden. Im Artikel wird die Behandlung von Zufallsfunden bei Hausdurchsuchungen dargestellt.
Hausdurchsuchungen der Finanzstrafbehörden können sowohl nach dem Finanzstrafgesetz wie auch nach der Strafprozessordnung durchgeführt werden. Im Artikel wird die Behandlung von Zufallsfunden bei Hausdurchsuchungen dargestellt.