Die unendliche Geschichte der EG-widrig einbehaltenen Getränkesteuerzahlungen bekomme durch die Schlussanträge des Generalanwaltes in der Rechtssache C-62/00 Marks & Spencer wieder eine neue Wendung. Wenn der EuGH den Ausführungen des Generalanwaltes in diesem Verfahren folge, so erhöhen sich nach Ansicht des Autors die Chancen, dass die Unternehmen, die rechtzeitig vor Ergehen des Getränkesteuerurteils des EuGH einen Rechtsbehelf eingelegt haben, die Rückzahlung der EG-widrig entrichteten Getränkesteuer erreichen können.