Das E-Commerce-Gesetz ist seit 1. 1. 2002 in Kraft und stellt eine Umsetzung der E-Commerce-RL dar, welche im gesamten EWR anzuwenden ist. Neben Materien wie dem Herkunftsprinzip und dem Ausschluss der Verantwortlichkeit für bestimmte Dienste werden in diesem Gesetz Informationspflichten normiert, die im Beitrag besprochen werden.