Am 8. 5. 2002 wurde in Wien ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Belize unterzeichnet und das parlamentarische Genehmigungsverfahren eingeleitet. Das Abkommen folgt weitgehend dem OECD-Konzept. Bei Dividenden ist eine Quellensteuer von 5 % bei mindestens 25%iger Schachtelbeteiligung bzw von 15 % bei Streubesitz vorgesehen, Zinsen und Lizenzgebühren sind quellensteuerfrei. Eine nähere Besprechung des Abkommens erscheint voraussichtlich in ÖStZ 13/2002.