Erhält eine österr Kapitalgesellschaft, die sich an einem betriebstättenbegründenden deutschen Bauvorhaben beteiligt, vom deutschen Bauherren eine Vorauszahlung und werden diese Finanzmittel sodann der deutschen Muttergesellschaft der inländischen Kapitalgesellschaft als Darlehen verzinslich überlassen, dann unterliegen die hierfür gezahlten Zinsen der österr Körperschaftsbesteuerung. Eine Zurechnung des Zinsenertrages als Betriebseinnahme der -- in Österreich gemäß DBA steuerfrei zu stellenden -- deutschen Baubetriebstätte erscheint verfehlt. Denn es ist nicht vorstellbar, dass die Disposition über Finanzmittel, die einen Zinsenertrag in zweistelliger Millionenhöhe abwerfen, zu den Aufgaben und Funktionen einer Baubetriebstätte gehört. Ist daher die Darlehensvergabe an die deutsche Muttergesellschaft den Funktionen des inländischen Hauptsitzes der Kapitalgesellschaft zuzuordnen, dann bilden auch die hierdurch erwirtschafteten Zinsen Betriebseinnahmen des Hauptsitzes.