DerVfGH hat mit Erkenntnis vom07.03.2002G 278/01, die Nicht-Endbesteuerung ausländischer Investmentfonds mit Ablauf des 31. 3. 2003 als verfassungswidrig aufgehoben. Durch die aufschiebende Wirkung des Außerkrafttretens des Satzteiles „Z 1 bis 4“ im ersten Satz des§ 97 Abs 1 EStG 1988idFBGBl 1993/818soll für den einfachen Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen werden, eine verfassungs- und gemeinschaftsrechtlich konforme Neuregelung zu treffen.