Mit Wirkung per 6. 4. 2001 gibt es in Großbritannien eine neue Gesellschaftsform: die limited liability partnership („LLP“). Zivilrechtlich ist die LLP eine Kapitalgesellschaft, die im Innenverhältnis sehr weit gehende Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. Ertragsteuerlich ist die LLP grundsätzlich transparent, Steuersubjekte sind die Gesellschafter und nicht die Gesellschaft. Die Autoren behandeln diese neue Gesellschaftsform.