Der Autor stellt die Übertragung von Verlustvorträgen nach Art II UmgrStG dar, diskutiert die Behandlung von Betriebsstättenverlusten nach dem österr Außensteuerrecht sowie § 102 Abs 2 Z 2 letzter Satz EStG im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen, befasst sich mit dem „alten“ und „neuen“ DBA Deutschland und erörtert die Umwandlung auf dt Rechtsnachfolger vor In-Kraft-Treten des neuen DBA mit Deutschland.