Seit 1. Jänner 2002 müssen Auftraggeber von Bauleistungen einen 15%igen Steuerabzug zugunsten des die Leistungen erbringenden Unternehmers vornehmen. Dadurch sollen illegale Betätigungen im Baugewerbe eingedämmt werden. Im Beitrag werden die wichtigsten Punkte dieser Regelung erläutert