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Abzugssteuer für Bauleistungen in Deutschland (Schrottmeyer, ÖStZ 2002/175 5/2002, 107)

ArtikelrundschauAllgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenÖStZ 2002/439ÖStZ 2002, 249 Heft 10 v. 15.5.2002

Seit 1. Jänner 2002 müssen Auftraggeber von Bauleistungen einen 15%igen Steuerabzug zugunsten des die Leistungen erbringenden Unternehmers vornehmen. Dadurch sollen illegale Betätigungen im Baugewerbe eingedämmt werden. Im Beitrag werden die wichtigsten Punkte dieser Regelung erläutert

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