Die Entscheidung des EuGH vom 22.02.2001, C-408/98 „Abbey National“, wurde vom BMF zum Anlass genommen, Erleichterungen bezüglich des Vorsteuerabzugs aus Emissionsaufwendungen in die UStR 2000 aufzunehmen. Der Beitrag veranschaulicht die Folgen dieser Neuerung anhand praktischer Beispiele und zeigt zum Vergleich, wie das Vorsteuerabzugsrecht aus Aufwendungen iZm der Ausgabe von Anteilsrechten nach der in Österreich bisher herrschenden Auffassung beurteilt wurde. Darüber hinaus werden die Auswirkungen der EuGH-Entscheidung auf den Vorsteuerabzug aus Aufwendungen iZm unter das UmgrStG fallenden Vorgängen untersucht.