Lang hat sich -- wie in der Einleitung zum Beitrag festgehalten -- in seinen bisherigen Fachartikeln dafür ausgesprochen, den während der gesamten Behaltedauer angefallenen Betrag der Schuldzinsen gekürzt um den Gesamtbetrag der während der Behaltedauer erzielten steuerfreien Dividenden im Jahr der Veräußerung abzuziehen. Mayr/Walter erachten den aliquoten Abzug der Schuldzinsen als geboten. Wolf/Kauba haben in SWK 3/2002, S 59 ff, eine dritte Auffassung diskutiert: Sie wollen die gesamten während der Behaltedauer angefallenen Zinsen unabhängig davon, ob und in welcher Höhe steuerfreie Dividenden erzielt werden konnten, insoweit abziehen, als die Zinsen im Veräußerungsgewinn Deckung finden. Lang setzt sich in seinem Artikel mit diesem Lösungsvorschlag auseinander.