Der Beitrag gibt einen Überblick, wie Investmentfonds in die Einkommensteuer- bzw Körperschaftsteuererklärung 2001 aufgenommen werden sollten. Die Darstellung bezieht sich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger. Es wird auf die Besteuerung von natürlichen Personen, die Investmentfonds im Privatvermögen halten, sowie auf eigennützige Privatstiftungen, die Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen, einerseits und auf betriebliche Anleger andererseits eingegangen. Weiters wird die steuerliche Behandlung bei beschränkt Körperschaftsteuerpflichtigen der zweiten Art berücksichtigt. Die Aussagen zu ausländischen Investmentfonds beziehen sich nur auf weiße Fonds.