Als Ausgangspunkt seines Beitrages gibt der Autor einleitend eine im Lohnsteuerprotokoll 2001 enthaltene Frage sowie die Antwort des BMF wieder. Die im Protokoll vertretene und in die Rz 890 der LStR 2002 übernommene Rechtsansicht wird von ihm kritisch beleuchtet. Nach einer Darstellung der Arten der Verlassenschaftsabhandlung befasst er sich -- ausgehend von den zivilrechtlichen Bestimmungen -- mit der Deckung der Begräbniskosten aus dem Nachlass und kommt zum Ergebnis, dass die Rz 890 sich jedenfalls dann als unzutreffend erweise, wenn der Nachlass bereits durch die Kosten des Verlassenschaftsverfahrens aufgezehrt ist.