Der Ministerrat hat Mitte Jänner eine Regierungsvorlage zu einem Konjunkturbelebungsgesetz 2002 beschlossen. Von den geplanten steuerlichen Änderungen sollen Anreize für eine Belebung der derzeitigen Wirtschaftslage ausgehen. Die Neuerungen finden sich im Bereich der Ertragsteuern sowie im NEUFÖG hinsichtlich Betriebsübertragungen. Im Beitrag werden die wesentlichen beabsichtigten steuerlichen Maßnahmen vorgestellt.