Am 19. 2. 2002 hat der Ministerrat das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz (AbgRmRefG) beschlossen. Dieses regelt die Rahmenbedingungen für die Organisation der neu zu schaffenden unabhängigen Verwaltungsbehörde (UFS) und enthält entsprechende Adaptierungen der BAO, des ZollR-DG und des FinStrG. Im Artikel werden die Ziele und inhaltlichen Eckpunkte dargestellt.