Am 19. 2. 2002 hat der Ministerrat das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz (AbgRmRefG) beschlossen. Es enthält das Bundesgesetz über den Unabhängigen Finanzsenat (UFSG; primär organisatorische und dienstrechtliche Regelungen), umfangreiche Änderungen der BAO sowie Novellierungen ua des ZollR-DG und des FinStrG. Der Beitrag gibt einen Überblick über die geplante Reform.