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Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz und Steuerbefreiung für Kapitalerhöhung

ErlassrundschauÖStZ 2001/400ÖStZ 2001, 203 Heft 9 v. 1.5.2001

EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 29, § 94 Z 9

Erhöht eine Genossenschaft ihre Geschäftsanteile gemäß § 3 Abs 1 Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz aus den freien Rücklagen oder dem Bilanzgewinn auf den nächsthöheren ganzzahligen Euro-Betrag, so kommen für den Erwerb von Anteilen auf Grund einer solchen Erhöhung nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage dieses Gesetzes die Steuerbefreiungen nach § 3 Abs 1 Z 29 EStG 1988 sowie nach § 94 Z 9 EStG 1988 zur Anwendung. Im Falle einer Kapitalerhöhung über den nächsthöheren ganzzahligen Euro-Betrag hinaus, stehen die Steuerbefreiungen für die Erhöhung bis zum nächsthöheren ganzzahligen Eurobetrag zu.

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