EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 29, § 94 Z 9
Erhöht eine Genossenschaft ihre Geschäftsanteile gemäß § 3 Abs 1 Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz aus den freien Rücklagen oder dem Bilanzgewinn auf den nächsthöheren ganzzahligen Euro-Betrag, so kommen für den Erwerb von Anteilen auf Grund einer solchen Erhöhung nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage dieses Gesetzes die Steuerbefreiungen nach § 3 Abs 1 Z 29 EStG 1988 sowie nach § 94 Z 9 EStG 1988 zur Anwendung. Im Falle einer Kapitalerhöhung über den nächsthöheren ganzzahligen Euro-Betrag hinaus, stehen die Steuerbefreiungen für die Erhöhung bis zum nächsthöheren ganzzahligen Eurobetrag zu.