Die Autorin befasst sich mit der seit 1. 1. 2001 geltenden neuen Einkommensregelung im Sinne des § 5 Abs 1 FLAG und den Folgen der mit 1. 7. 2001 in Kraft tretenden Herabsetzung der Volljährigkeitsgrenze auf 18 Jahre auf die Anspruchsvoraussetzungen für die Familienbeihilfe.
Anspruchsvoraussetzung