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Kommunalsteuerpflicht von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern

ÖStZ 2001/315ÖStZ 2001, 161 Heft 8 v. 15.4.2001

Auch wenn es den rechtlichen Typus eines unselbständig beschäftigten, wesentlich beteiligten, weisungsungebundenen, aber sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisenden Gesellschafter-Geschäftsführers nicht geben sollte, ist die Dienstgeberbeitrags- und Kommunalsteuerpflicht dieser Person ausreichend gesetzlich determiniert und auch sachlich gerechtfertigt.

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