vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eintragungsgebühr gem § 124 Wirtschaftskammergesetz ersatzlos gestrichen

Die erste Seite aktuellÖStZ 2001/308ÖStZ 2001, 157 Heft 8 v. 15.4.2001

Gute Nachrichten für Jungunternehmer: Das Parlament hat schon im März einstimmig eine Änderung des Wirtschaftskammergesetzes beschlossen, mit der die Eintragungsgebühr gem § 124 Wirtschaftskammergesetz für die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer (für juristische Personen derzeit ATS 10.000, in allen anderen Fällen bis zu ATS 5.000) abgeschafft wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte