Gute Nachrichten für Jungunternehmer: Das Parlament hat schon im März einstimmig eine Änderung des Wirtschaftskammergesetzes beschlossen, mit der die Eintragungsgebühr gem § 124 Wirtschaftskammergesetz für die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer (für juristische Personen derzeit ATS 10.000, in allen anderen Fällen bis zu ATS 5.000) abgeschafft wird.