Zur umsatzsteuerlichen Beurteilung der Nutzungsüberlassung von Sportanlagen sind zwei verschiedene Lösungsansätze möglich. Im vorliegenden Beitrag wird auf die deutsche und die österreichische Verwaltungspraxis, die die Nutzungsüberlassung in die Vermietung des Grundstückes (Gebäudes) und die Vermietung von Betriebsvorrichtungen aufteilen, näher eingegangen. Anhand eines aktuellen EuGH-Judikates soll der Aspekt der Einheitlichkeit der Leistung zur Diskussion gestellt werden.