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Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2002

ÖStZ 2001/294ÖStZ 2001, 138 Heft 7 v. 1.4.2001

Artikel 3

Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988

Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl Nr 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr 142/2000, wird wie folgt geändert:

Im § 47 Abs 2 wird vor dem letzten Satz folgender Satz eingefügt:

„Ein Dienstverhältnis ist weiters dann anzunehmen, wenn bei einer Person, die an einer Kapitalgesellschaft nicht wesentlich im Sinne des § 22 Z 2 beteiligt ist, die Voraussetzungen des § 25 Abs 1 Z 1 lit b vorliegen.“

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